Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schindler,
die Sorge um die Gesundheit der Kinder des o. g. Kindergartens und um die der dort tätigen MitarbeiterInnen veranlasst uns, Sie um Beantwortung nachstehender Fragen zu bitten:
Sehr geehrter Herr Schindler,
bereits in der UPA-Sitzung am 06. Dez. 2011 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende seine Verwunderung über den TO-Punkt „Strukturkonzept Nachtigallenweg„ geäußert, da der gleiche Ausschuss in der Sitzung vom 27. 09. 2011 nachstehenden Beschluss gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück Flur 52, Flurstück 140 ist ein Änderungsbebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBL. I S. 2414, letzte Fassung), aufzustellen.
Der beigefügte Kartenauszug (Anlage 11), in dem die Grenzen des Änderungsbebauungsplanes durch Umrandung gekennzeichnet sind, ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Anm.: Hierbei war eindeutig die Fläche des ehemaligen Spielplatzes gekennzeichnet.)
Dieser Beschluss fand Einstimmigkeit.
Die CDU-Fraktion rügt eine derartige Vorgehensweise aufs schärfste. Bei einer derart eindeutigen Beschlusslage darf die Verwaltung eigenmächtig keinen neuen Sachverhalt ohne erneute Beteiligung der „Politik“ schaffen. Dies ist mit der Auftragsvergabe an das Planungsbüro geschehen, womit zusätzliche, nicht vom Rat genehmigte Kosten (egal in welcher Höhe) entstanden sind.









