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Sehr geehrter Herr Schindler,
bereits in der UPA-Sitzung am 06. Dez. 2011 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende seine Verwunderung über den TO-Punkt „Strukturkonzept Nachtigallenweg„ geäußert, da der gleiche Ausschuss in der Sitzung vom 27. 09. 2011 nachstehenden Beschluss gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück Flur 52, Flurstück 140 ist ein Änderungsbebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBL. I S. 2414, letzte Fassung), aufzustellen.
Der beigefügte Kartenauszug (Anlage 11), in dem die Grenzen des Änderungsbebauungsplanes durch Umrandung gekennzeichnet sind, ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Anm.: Hierbei war eindeutig die Fläche des ehemaligen Spielplatzes gekennzeichnet.)
Dieser Beschluss fand Einstimmigkeit.
Die CDU-Fraktion rügt eine derartige Vorgehensweise aufs schärfste. Bei einer derart eindeutigen Beschlusslage darf die Verwaltung eigenmächtig keinen neuen Sachverhalt ohne erneute Beteiligung der „Politik“ schaffen. Dies ist mit der Auftragsvergabe an das Planungsbüro geschehen, womit zusätzliche, nicht vom Rat genehmigte Kosten (egal in welcher Höhe) entstanden sind.
Den von FDP-Ratsmitgliedern Haverkamp und Hollmann in ihrem Leserbrief vom 16. Sept. zitierten Antrag der FDP-Fraktion vom Mai letzten Jahres würde die CDU-Fraktion auch heute noch ablehnen, geschweige denn abschreiben!
Die FDP hat seinerzeit beantragt:
„In Vorbereitung der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2011 wird die Verwaltung aufgefordert, den Standard im pflichtigen insbesondere aber im freiwilligen Aufgabenbestand zu überprüfen und den zuständigen Ausschüssen Sparmaßnahmen zur Umsetzung vorzuschlagen, um den Sach- und Personalaufwand deutlich zu senken. Dazu wird vorgeschlagen, bereits im Vorfeld der Erstellung des Entwurfes für die einzelnen Produktbereiche realistische Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen und diese mit interfraktionellen Vertretern der entsprechenden Ausschüsse zu beraten.“









