Sehr geehrter Herr Schindler,
bereits in der UPA-Sitzung am 06. Dez. 2011 hat der CDU-Fraktionsvorsitzende seine Verwunderung über den TO-Punkt „Strukturkonzept Nachtigallenweg„ geäußert, da der gleiche Ausschuss in der Sitzung vom 27. 09. 2011 nachstehenden Beschluss gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück Flur 52, Flurstück 140 ist ein Änderungsbebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB vom 23. 09. 2004 (BGBL. I S. 2414, letzte Fassung), aufzustellen.
Der beigefügte Kartenauszug (Anlage 11), in dem die Grenzen des Änderungsbebauungsplanes durch Umrandung gekennzeichnet sind, ist Bestandteil dieses Beschlusses. (Anm.: Hierbei war eindeutig die Fläche des ehemaligen Spielplatzes gekennzeichnet.)
Dieser Beschluss fand Einstimmigkeit.
Die CDU-Fraktion rügt eine derartige Vorgehensweise aufs schärfste. Bei einer derart eindeutigen Beschlusslage darf die Verwaltung eigenmächtig keinen neuen Sachverhalt ohne erneute Beteiligung der „Politik“ schaffen. Dies ist mit der Auftragsvergabe an das Planungsbüro geschehen, womit zusätzliche, nicht vom Rat genehmigte Kosten (egal in welcher Höhe) entstanden sind.
Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Nachtigallenweg sind derartige „Schnellschüsse“ zu vermeiden. Darüber hinaus sind sie geeignet, das Vertrauen in die Beständigkeit und Ernsthaftigkeit von Beschlüssen innerhalb der Bürgerschaft zu erschüttern.
Die CDU-Fraktion erwartet von der Verwaltung:
1. Getroffene Beschlüsse müssen entsprechend umgesetzt und dürfen nicht nach eigenem Ermessen umgewandelt werden.
2. Bei einem evtl. neuen Sachverhalt sind die Ratsgremien vorher zu beteiligen.
3. Die entstandenen Kosten für das Nutzungskonzept sind offen zu legen.
Wenn schon von der Verwaltung immer wieder betont wird, die Politik müsse entscheiden, so ist es nicht mehr als Recht, dass Entscheidungen der Politik auch respektiert und umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Brandt
Fraktionsvorsitzender

